
01.08.2008 Für den Ausschluss von Mitgliedern errichtet das Parteiengesetz hohe Hürden. Das Ausschlussverfahren ist die schärfste Sanktion gegen Mitglieder einer Partei und in Deutschland ein äußerst seltener Vorgang. Die entsprechenden Regelungen sind in den Organisationsstatuten der Parteien verankert. Jede Partei hat für solche Verfahre......
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42292
Keine exakte Übereinkunft gefunden.